KI-Kompetenz nach Artikel 4: Das gilt seit Februar 2025
KI-Wissen
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung. Er verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Das betrifft auch Maklerbüros, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, sobald dort ein KI-Assistent im Arbeitsalltag benutzt wird. In den meisten Häusern ist das längst der Fall.
Was die Verordnung verlangt
Ein bestimmtes Format oder Zertifikat schreibt Artikel 4 nicht vor. Verlangt wird, dass Beschäftigte über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, gemessen an dem, was sie tatsächlich tun. Für ein Büro, das KI für Texte nutzt, ist das etwas anderes als für ein Unternehmen, das ein eigenes Modell betreibt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Festhalten, wo im Haus bereits KI-Tools im Einsatz sind, auch inoffiziell.
- Schriftlich regeln, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche nicht.
- Die Schulung dokumentieren: Inhalte, Dauer, Teilnehmerliste. Nachweisbarkeit ist der Punkt, nicht das Zertifikat.
Einordnung
Inhouse-Schulungen lassen sich auf genau diesen Nachweis ausrichten. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht: Verbindliche Fragen zur Auslegung der Verordnung gehören zu Anwalt oder Kammer.
Wie eine dokumentierte Schulung für ein Immobilienteam aussieht, steht auf der Seite KI-Schulung und Workshop.