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Nilas Möllenkamp.
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NRW fördert KI-Beratung für Immobilien: bis zu 15.000 Euro

In eigener Sache

Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 7. September 2026 bis zu 15.000 Euro der Kosten für eine externe Beratung zur Prozessdigitalisierung, gefördert über das Programm MID-Digitale Prozesse. Genau diese Beratung, die Aufnahme bestehender Abläufe, die Konzeption digitaler und KI-gestützter Workflows, die Auswahl passender Software und die fachliche Begleitung bei deren Einführung, biete ich Immobilienunternehmen an. Bei einem Tagessatz auf Höhe des Fördersatzes trägt das Unternehmen für diesen Teil der Arbeit keinen eigenen Anteil.

Immobilienmakler, Hausverwaltungen und Projektentwickler in Nordrhein-Westfalen, die den Einsatz von KI-Agenten, Automatisierung oder ein neues CRM planen, können die Beratung davor fast vollständig über dieses Programm abrechnen. Wie das konkret funktioniert, erkläre ich hier Schritt für Schritt.

Logo des Förderprogramms Mittelstand Innovativ und Digital des Landes Nordrhein-Westfalen

Logo: Mittelstand Innovativ & Digital, Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was deckt die Förderung für eine KI- und Digitalisierungsberatung ab?

Die Förderrichtlinie grenzt vier Leistungen ein. Zuerst die IST-Analyse: Wie läuft ein Prozess heute tatsächlich, nicht wie er auf dem Papier laufen sollte, etwa die Bearbeitung von Mieteranfragen oder die Erstellung von Exposés. Darauf folgt die SOLL-Konzeption, der digitale Zielablauf für genau diesen Prozess. Die dritte Phase ist die Auswahl passender Software, bei mir schließt das ausdrücklich KI-Agenten und Automatisierungstools ein, nicht nur klassische CRM-Systeme. Die vierte Phase begleitet die Einführung fachlich, bis der neue Ablauf im Alltag trägt.

Nicht förderfähig sind der Softwarekauf selbst, Hardware, Lizenzen, reine IT-Installation und Schulungen ohne erkennbaren Prozessbezug. Wer ein Angebot einholt, das Beratung und technische Umsetzung vermischt, riskiert, dass NRW.BANK den Antrag ablehnt. Ich trenne deshalb in meinen Angeboten die vier förderfähigen Phasen sauber von der technischen Umsetzung, die danach folgen kann.

Wie wird aus der Beratung ein fast kostenfreies Angebot?

Die Förderung zahlt einen Festbetrag von 500 Euro pro Beratertag, mindestens zehn und höchstens dreißig Tage je Vorhaben. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Zehn Beratertage zu je 500 Euro ergeben 5.000 Euro. Liegt der vereinbarte Tagessatz nicht über diesem Fördersatz, deckt der Zuschuss die gesamte Beratungsleistung, das Unternehmen zahlt für diesen Teil nichts aus eigener Tasche. Bei dreißig Tagen sind es bis zu 15.000 Euro, die auf diese Weise abgedeckt werden können.

Wichtig zu wissen: Setzt ein Berater einen höheren Tagessatz an, wird trotzdem nur mit 500 Euro pro Tag gefördert, die Differenz zahlt dann das Unternehmen. Am Ende des Projekts verlangt NRW.BANK einen Verwendungsnachweis: die Schlussrechnung, einen Sachbericht über die geleisteten Tagewerke und einen ausgefüllten Monitoringbogen.

Wer kann diese Förderung für Immobilienunternehmen beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Ausgeschlossen sind unter anderem Krankenhäuser, Ärzte und die Landwirtschaft. Eine Besonderheit lohnt sich zu prüfen: Hält eine öffentliche Stelle, etwa eine Kommune oder eine Sparkasse, 25 Prozent oder mehr der Anteile an einem Unternehmen, gilt dieses Unternehmen beihilferechtlich nicht mehr als KMU, unabhängig von seiner eigenen Größe.

An den Berater selbst stellt die Richtlinie nur eine harte Anforderung: Sitz in der Europäischen Union. Eine bestimmte Rechtsform schreibt sie nicht vor. Als Einzelunternehmer erfülle ich diese Voraussetzung, ich erbringe die Beratungsleistung selbst und vergebe keine Unteraufträge, was die Richtlinie ohnehin ausschließt.

Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?

Am Anfang steht ein Angebot mit mindestens zehn geplanten Tagewerken, aufgeteilt auf die vier förderfähigen Phasen. Das Unternehmen reicht dieses Angebot zusammen mit dem Förderantrag online bei NRW.BANK ein, bevor das Projekt beginnt. Die Bewilligung folgt der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Unterlagen, ein Losverfahren gibt es bei diesem Baustein nicht. Nach dem Zuwendungsbescheid bleiben drei Monate für die Umsetzung.

Der aktuelle Förderaufruf läuft vom 7. September bis zum 1. Dezember 2026. Wer sein Digitalisierungsvorhaben für dieses Jahr plant, sollte das Angebot entsprechend früh anfragen, denn ohne ein stehendes Angebot lässt sich kein Antrag stellen.

Wie das für Immobilienmakler oder Projektentwickler konkret aussieht, zeigt sich am besten am eigenen Prozess. Wer wissen will, ob ein anstehendes Vorhaben in dieses Programm passt, kann mir das Vorhaben schildern, auch in meinen Schulungen kommt das Thema regelmäßig auf.

Häufige Fragen zur Förderung für Immobilienunternehmen

Bis wann kann ich die Förderung beantragen? Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 1. Dezember 2026. Ein Unternehmen kann das Programm nur alle zwei Jahre einmal nutzen.

Muss ich als Immobilienunternehmen selbst KI-Tools kaufen oder programmieren? Nein. Die Förderung deckt ausschließlich die Beratung ab, also die vier Phasen von der Analyse bis zur Einführungsbegleitung. Softwarekauf, Lizenzen und die technische Umsetzung folgen danach und liegen außerhalb des Förderbetrags.

Reicht ein Angebot mit weniger als zehn Tagewerken? Nein. Die Richtlinie verlangt mindestens zehn geplante Tagewerke im Angebot des Beraters, sonst ist der Antrag nicht förderfähig. Nach oben liegt die Grenze bei dreißig Tagewerken.

Rechtsgrundlage: Förderrichtlinie MID-Digitale Prozesse, Ministerialblatt NRW 2026 Nr. 211. Antragstellung über NRW.BANK.

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